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      Aktuelle Urteilsmeldungen:


      Arbeitszimmer: Ohne Platz an der Arbeitsstelle dürfen Steuern gespart werden
      Das Finanzgericht Münster hält die seit 2007 geltende Regelung zum Abzug von
      Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer - zumindest zum Teil - für
      verfassungswidrig, weil sie gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoße.
      In dem konkreten Fall hatte das Finanzamt die von einem Lehrer geltend gemachten
      Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkannt, da Aufwendungen für ein
      häusliches Arbeitszimmer steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
      Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten
      betrieblichen und beruflichen Betätigung bilde (was hier nicht der Fall war). Weil dem Lehrer
      aber für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Klausurenkorrektur kein        Arbeitsplatz an der Schule zur Verfügung stand, hält das Gericht die Regelung in diesem Punkt
      für verfassungswidrig. (Finanzgericht Münster, 1 K 2872/08 E)
      Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.

      Mietrecht: Wäsche trocknen in der Wohnung macht die Wände feucht
      Sieht eine Hausordnung ausdrücklich vor, dass die Mieter Wäsche nur auf dem Balkon oder in
      einem Trockner auch in der Wohnung getrocknet werden darf, und steht ein
      Gemeinschaftstrockenkeller zur Verfügung, so hat der Vermieter das Recht, einem Mieter das
      Wäsche trocknen in der Wohnung ohne den Einsatz eines Trockners zu untersagen.
      Das Amtsgericht Düsseldorf unterstrich, dass er damit Feuchtigkeitsschäden vorbeugen kann,
      was einen "sachgemäßen Grund" für das Verbot darstelle. (AZ: 53 C 1736/08)
      Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.

      Fristlose Kündigung kann treuwidrig sein:
      Hat ein Mieter die Nutzung des Mietobjekts aus Gründen, die in seiner Person liegen,
      aufgegeben und ist eine weitere Nutzung auch nicht mehr beabsichtigt, ist die fristlose
      Kündigung des Mietvertrages wegen angeblich schwerwiegender Mängel treuwidrig und daher
      unwirksam (Landgericht Münster, Urteil vom 16.2.2009 - 15 O 461/08).
      In dem entschiedenen Fall wurde eine Lebensmittelfiliale betrieben und sodann der
      Geschäftsbetrieb vom Mieter eingestellt. Danach beauftragte der Mieter einen Sachverständigen
      mit der Erstellung eines Mangelprotokolls für das Mietobjekt. Damit forderte der Mieter
      den Vermieter zur Mangelbeseitigung auf. Dieser blieb untätig, woraufhin der Mieter das
      Mietverhältnis außerordentlich kündigte. Zu Unrecht befand das Landgericht. (Breiholdt.de)
      Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.

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