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Aktuelle Urteilsmeldungen:
Arbeitszimmer: Ohne Platz an der Arbeitsstelle dürfen Steuern gespart werden
Das Finanzgericht Münster hält die seit 2007 geltende Regelung zum Abzug von
Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer - zumindest zum Teil - für
verfassungswidrig, weil sie gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoße.
In dem konkreten Fall hatte das Finanzamt die von einem Lehrer geltend gemachten
Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkannt, da Aufwendungen für ein
häusliches Arbeitszimmer steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen und beruflichen Betätigung bilde (was hier nicht der Fall war). Weil dem Lehrer
aber für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Klausurenkorrektur kein
Arbeitsplatz an der Schule zur Verfügung stand, hält das Gericht die Regelung in diesem Punkt
für verfassungswidrig. (Finanzgericht Münster, 1 K 2872/08 E)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
Mietrecht: Wäsche trocknen in der Wohnung macht die Wände feucht
Sieht eine Hausordnung ausdrücklich vor, dass die Mieter Wäsche nur auf dem Balkon oder in
einem Trockner auch in der Wohnung getrocknet werden darf, und steht ein
Gemeinschaftstrockenkeller zur Verfügung, so hat der Vermieter das Recht, einem Mieter das
Wäsche trocknen in der Wohnung ohne den Einsatz eines Trockners zu untersagen.
Das Amtsgericht Düsseldorf unterstrich, dass er damit Feuchtigkeitsschäden vorbeugen kann,
was einen "sachgemäßen Grund" für das Verbot darstelle. (AZ: 53 C 1736/08)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
Fristlose Kündigung kann treuwidrig sein:
Hat ein Mieter die Nutzung des Mietobjekts aus Gründen, die in seiner Person liegen,
aufgegeben und ist eine weitere Nutzung auch nicht mehr beabsichtigt, ist die fristlose
Kündigung des Mietvertrages wegen angeblich schwerwiegender Mängel treuwidrig und daher
unwirksam (Landgericht Münster, Urteil vom 16.2.2009 - 15 O 461/08).
In dem entschiedenen Fall wurde eine Lebensmittelfiliale betrieben und sodann der
Geschäftsbetrieb vom Mieter eingestellt. Danach beauftragte der Mieter einen Sachverständigen
mit der Erstellung eines Mangelprotokolls für das Mietobjekt. Damit forderte der Mieter
den Vermieter zur Mangelbeseitigung auf. Dieser blieb untätig, woraufhin der Mieter das
Mietverhältnis außerordentlich kündigte. Zu Unrecht befand das Landgericht. (Breiholdt.de)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
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